Ein von einer Werkstatt verkauftes Auto, in Belgien als gestohlen gemeldet.
Ein Kunde kauft bei einer Werkstatt einen Peugeot 5008 für rund 25 000 €. Bei einer Verkehrskontrolle zeigt sich, dass das Fahrzeug in Belgien als gestohlen gemeldet ist: Es wird stillgelegt und der Käufer wird vernommen. Der Werkstattinhaber versichert, alles geprüft zu haben, und sieht sich ebenfalls als Opfer.
Was uns dieser Fall lehrt: Selbst ein gutgläubiger Profi kann ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug weiterverkaufen. Identität und Status eines Fahrzeugs prüft man, bevor man es hereinnimmt, nicht nachdem man es verkauft hat.
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